Folgen des Wegfalls von § 10 Absatz 3 StAG für bereits gestellte Anträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Regelung trifft die Bundesregierung mit Blick auf die Abschaffung des § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) für Menschen, die bereits einen Antrag auf Einbürgerung basierend auf § 10 Absatz 3 StAG gestellt haben, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass entsprechende Regelungen auch in der Praxis umgesetzt werden?