Folgen des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. September 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegt eine Einschätzung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Justiz vor, ob es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. September 2019, Aktenzeichen 9 A 11/19 und 9 A 18/19, zu vermehrten Klagen kommen könnte, wenn nationale Umweltauflagen bestehen, diese aber nicht mit Leitlinien auf EU-Ebene hinterlegt sind, und wenn ja, welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung für den Umwelt- und Naturschutz?