Folgen des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund zu sittenwidrigen Löhnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen des Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund (bestätigt vom Landesarbeitsgericht Rostock im November 2010) ein, demzufolge die „Arge“ als Behörde zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen Gelder von solchen Arbeitgebern einfordern kann, die Mitarbeiter mit Arbeitslosengeld-II-Bezug („Aufstocker“) zu sittenwidrigen Dumpinglöhnen beschäftigen, und wie hoch wäre der Entlastungseffekt für die öffentliche Hand, wenn die anderen „Argen“ im Bundesgebiet das Urteil auf vergleichbare Fälle anwenden?