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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-293178

Folgen der Vorrang-Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH hinsichtlich des Anlegerschutzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Folgen der Vorrang-Rechtsprechung des XI. Zivilsenats hinsichtlich des Anlegerschutzes, wenn fortan der deliktischen Prospekthaftung eine größere Bedeutung im Vergleich zu der anlegerfreundlicheren bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung zuteil wird, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Anlegerinnen und Anleger durch eine Kausalitätsvermutung zwischen Prospektfehler und Anlageentscheidung, die ihnen nach der Rechtsprechung bei § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und § 823 Absatz 2 BGB i. V. m. § 264a des Strafgesetzbuchs (StGB) zugutekommt, doch in stärkerem Maße von der deliktischen Prospekthaftung profitieren könnten (vgl. Buck-Heeb/Dieckmann, NJW 2022, S. 2873 ff.)?