Folgen der von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur Identifizierung endokriner Disruptoren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Folgen haben nach Ansicht der Bundesregierung die aktuell von der Europäischen Kommission vorgelegten, ausschließlich auf die Biozid- und Pestizidgesetzgebung anwendbaren Vorschläge zur Identifizierung endokriner Disruptoren im Hinblick auf die Regulierung dieser in vielen Alltagsprodukten eingesetzten Chemikalien unter anderen relevanten Gesetzgebungen (z. B. Spielzeugrichtlinie, Lebensmittelkontaktmaterialien-Verordnung, REACH, Kosmetik-Verordnung, Medizinprodukte-Verordnung und Wasserrahmenrichtlinie), und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zu den Vorgaben des 7. Umweltaktionsprogramms, wonach die Europäische Union "harmonisierte gefahrenorientierte Kriterien für die Ermittlung endokriner Wirkungen" vorzulegen hat?