Folgen der Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Folgen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung durch die Umwandlung von sogenannten Pflicht- in Ermessensleistungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, beispielsweise für das Recht auf Nachholen des Hauptschulabschlusses, das Recht auf Ausbildung für Altbewerber (Ausbildungsbonus) sowie das Recht auf Spracherwerb, und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihr Ziel noch als gegeben an, keine Mittelkürzungen im Bereich der Bildungspolitik vorzunehmen?