Folgen der Gleichbehandlung von EU-Bürgern und Einheimischen beim Bezug von Grundsicherungsleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen zusätzlichen Zuwanderungszahlen und Kosten rechnet die Bundesregierung für den Fall, dass für alle EU-Zuwanderer die gleichen Regeln für den Bezug von Grundsicherungsleistungen gelten sollen wie für Einheimische, und auf welchen Studien und Informationen basiert diese Abschätzung bzw. welche weiteren Studien sind der Bundesregierung dazu bekannt? <br /> <br /> Sind vonseiten der Bundesregierung Anhörungen, Aufträge für Gutachten oder Studien zu den Abschätzungen der Folgen und Kosten der Gleichbehandlung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und Einheimischen im Wirkungskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch geplant, und wenn nein, warum nicht?