Folgen der Einrichtung einer European Union Agency for Asylum auf die humanitäre Lage an den EU-Außengrenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche unmittelbaren Folgen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Einrichtung einer European Union Agency for Asylum, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am 29. Juni 2021 geeinigt haben, auf die humanitäre Lage an den EU-Außengrenzen, insbesondere den Rückstau an zu bearbeitenden Fällen in den Lagern auf den griechischen Inseln, und in welchem Maße beteiligt sich die Bundesregierung an der neuen European Union Agency for Asylum (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_3241)?