Folgen aus dem Scheitern des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des hessischen Finanzministers vom 2. September 2013, wonach mit dem Scheitern des AIFMSteuer-Anpassungsgesetzes das hierzu ergangene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 18. Juli 2013 bezüglich der Fortgeltung des bisherigen Rechts "zwingend aufzuheben" ist, und wie erfolgt die Besteuerung der durch Einschaltung der neuen im Kapitalanlagegesetzbuch genannten Investmentvehikel vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich keine expliziten Regelungen existieren (bitte mit Begründung)?