Flugverbotszone über Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es der Haltung der Bundesregierung, dass „die Frage einer Flugverbotszone“ (in Syrien) „sich zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht stellt, oder steht die Bundesregierung zu ihrer gegenüber dem Deutschen Bundestag ausdrücklich gemachten Zusicherung, dass der Patriot-Einsatz „nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium“ dient?