Flugsicherheit auch bei Technologieoffenheit einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen sichern
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) im Rahmen der Einführung einer transponderbasierten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung: automatische Aktivierung der Nachtkennzeichnung von Windparks auf Dauerbetrieb im Falle von Systemdefekten und bei Ausfall der Transpondertechnik, Aktivierung der Nachtbefeuerung durch Betreiber und Errichter von Luftfahrthindernissen; Bauverbot von Luftfahrthindernissen in Einflugschneisen von Flugplätzen