Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie möchte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angesichts der Tatsache, dass die Flächen zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen auf dem Gelände der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne dem Land Berlin unbefristet überlassen wurden, erwirken, dass die Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen beendet wird (www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article211552061/Der-Bund-beansprucht-Berliner-Fluechtlingsheime-fuer-sich.html) (bitte Rechtsgrundlage und Verfahren zur Beendigung der unbefristeten Überlassung in diesem Fall näher erläutern), und welche Vereinbarungen gibt es bezüglich einer Entschädigung eventueller vom Land Berlin zur Unterbringung der Flüchtlinge geleisteten Umbaukosten?