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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-24320

Flexibler Einsatz der Mittel aus der Eingliederungsmittelverordnung 2010

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche Vorgaben und Maßnahmen ist sichergestellt, dass für die Förderung nach § 16e SGB II (z. B. JobPerspektive) vorgesehene (und nach § 1 Absatz 4 der Eingliederungsmittelverordnung 2010 zugewiesene), aber durch den jeweiligen örtlichen SGB-II-Träger nicht genutzte Eingliederungsmittel durch diesen für andere Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden können, wie dies anlässlich eines Berichts im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27. Januar 2010 von der Bundesregierung ausgeführt wurde, und wie ist sichergestellt, dass die örtlichen SGB-II-Träger von den alternativen Verwendungsmöglichkeiten Kenntnis haben und sie in der Praxis laufend umsetzen, so dass am Ende des Haushaltsjahres keine ungenutzten Mittel verbleiben?