Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern
Einbringung eines Gesetzentwurfs: Verbesserung der Zugangsregelung zum Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I für kurzzeitig Beschäftigte im SGB III, gleicher Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Mitnahme nicht genutzter Ansprüche bis zu vier Jahren, befristete Vermittlungspausen im SGB II und SGB III ohne Nachweispflichten gegenüber den Agenturen für Arbeit und Trägern der Grundsicherung, bessere Absicherung nicht ständig Beschäftigter ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gemäß § 27 SGB III