Flaschenimport von Wein - Verbot von Weinimport in Tankwagen (G-SIG: 10003418)
Änderung des § 32 Weingesetz: Einfuhr von weinhaltigen Getränken nur, wenn sie im Ursprungsland in Flaschen abgefüllt worden sind; entsprechende Änderung des EG-Rechts
Änderung des § 32 Weingesetz: Einfuhr von weinhaltigen Getränken nur, wenn sie im Ursprungsland in Flaschen abgefüllt worden sind; entsprechende Änderung des EG-Rechts