Flächendeckender Ausbau der psychiatrischen Notfall- und Krisenversorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum antwortet die Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Ausbau der psychischen Krisen- und Notfallversorgung – Flächendeckende Sicherstellung ambulanter Krisenhilfen 24/7 auf Bundestagsdrucksache 20/5689, dass die Krisenhilfen durch die Sozialpsychiatrischen Dienste in der Zuständigkeit der Länder liegen, die kommunale Ebene für die Ausgestaltung verantwortlich ist und sich Patientinnen und Patienten in Krisen im Rahmen der Öffnungszeiten an diese Stellen wenden können, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP versprochen wurde, "Die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung bauen wir flächendeckend aus" (siehe S. 67, Koalitionsvertrag)?