Finanzwirkungen durch die Anhebung der Regelaltersgrenzen auf 67 Jahre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit haben sich die 2006 in der Begründung zum Entwurf des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/3794, S. 57) vorgelegten Modellrechnungen bestätigt, dass die Anhebung der Regelaltersgrenzen auf 67 Jahre im Jahr 2020 zu einem um 0,2 Prozentpunkte niedrigeren Beitragssatz geführt haben sollen und im Jahr 2030 zu einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Beitragssatz führen mögen, und wird die Bundesregierung diese Zielsetzungen im Vierten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre jeweils detailliert überprüfen?