Finanzverfassungsrechtliche Prüfung des Nachtragshaushalts 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat es im Bundesministerium der Finanzen vor der Kabinettsbefassung eine finanzverfassungsrechtliche Prüfung des Nachtragshaushaltes 2021 gegeben, und wenn ja, was hat die Prüfung ergeben (bitte auch unter Angabe wann und wem in der Hausleitung das Prüfungsergebnis auf welche Weise zur Kenntnis gegeben wurde)?