Finanzreserven der Pflegeversicherung zum 29. Februar 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Finanzreserven der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung zum 29. Februar 2020, und wie hoch sind jeweils die Einnahmeverluste aus Beiträgen in beiden Versicherungen seit Beginn der coronabedingten Pandemiemaßnahmen am 16. März 2020 zu veranschlagen (falls die Zahl nicht bekannt ist, ersatzweise die Differenz angeben zwischen den prognostizierten Einnahmen, z. B. aus der Schätzung des Schätzerkreises, und den tatsächlichen Einnahmen, hierzu ersatzweise die Differenz zum korrespondierenden Vorjahreszeitraum)?