Finanzplanung der Bundesregierung für die Ausgabenposition "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher Annahmen (Wohngeldreform, Empfängerzahlen usw.) hat die Bundesregierung ihre Finanzplanung bis 2021 für die Ausgabenposition 3.2.1.10 "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (Bundestagsdrucksache 18/13001, S. 16) vorgenommen, insbesondere da dem im Rückblick außergewöhnlich hohen Anstieg von 2016 auf 2017 (15 Prozent) ein nur 1-prozentiger Anstieg im darauffolgenden Jahr gegenübersteht?