Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung im Anschluss an die geplante Grundgesetzänderung sicherstellen, dass die Gelder für den sozialen Wohnungsbau zukünftig nicht mehr für die Eigenheimförderung, für das Stopfen von Haushaltslöchern oder anderes zweckentfremdet werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11403, S. 5)?