Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes sicherstellen
<span>Änderung Bundesarchivgesetz: Einführung einer Pflichtabgabe zur Einlagerung aller öffentlich aufgeführten Filme im Filmarchiv des Bundesarchivs, Änderung Filmförderungsgesetz: Einführung von Regelungen zur Bewahrung des Filmerbes, Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von 6 Mio. Euro p. a., Abgabe der Film- und filmtreibenden Werbewirtschaft in Höhe von 6 Mio. Euro p. a., Erhebung einer Abgabe in Höhe von 5 Cent auf jede Kinokarte, Evaluation der Maßnahmen nach fünf Jahren</span>