Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes endlich sicherstellen
Vorlage eines Gesetzentwurfs: Regelung im Bundesarchivgesetz für eine Pflichtabgabe zur Einlagerung öffentlich aufgeführter Filme (Werbe-, Kultur-, Dokumentar-, Animations-, Kurz- und Spielfilme) im Bundesarchiv–Filmarchiv für alle neuproduzierten Filme abhängig von den Produktionskosten; Regelungen im Filmförderungsgesetz (FFG) zu den jährlich bereitzustellenden Mitteln aus dem Bundeshaushalt, den Abgaben der Filmwirtschaft und filmtreibenden Werbewirtschaft sowie einer zweckgebundenen Abgabe auf jede Kinokarte, Überprüfung vor Ablauf der Fünfjahresfrist des FFG