Finanzierung von Pflegeleistungen für Personen oder ihrer Lebenspartnerin bzw. ihrem Lebenspartner mit berufsbedingtem, temporärem Aufenthalt im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sind aus Sicht der Bundesregierung auch Assistenz-, Unterstützungs- und Pflegeleistungen für Personen zu finanzieren, die selbst beruflich begründet temporär ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder die ihre Ehefrau bzw. ihren Ehemann oder ihre Lebenspartnerin bzw. ihren Lebenspartner begleiten, die bzw. der beruflich begründet ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, insbesondere dann, wenn der Auslandsaufenthalt für die betreffende Person eine Weiterqualifizierung bedeutet?