Finanzierung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente und deren Auswirkung auf die Beitragssatzentwicklung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung in einer Finanzierung der bestehenden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente aus Steuern und der im Wahlprogramm der CDU und der CSU vorgesehenen – zumindest teilweisen – Finanzierung einer besseren Anerkennung von Erziehungsleistungen für vor 1992 geborene Kinder aus Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung eine ungleiche Behandlung gleicher Sachverhalte, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Wie würde sich die Finanzierung eines zusätzlichen Entgeltpunkts für Mütter (und Väter), die Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren sind, aus Beiträgen ab Inkrafttreten (angenommen: Januar 2014) in den kommenden Jahren auf die Beitragssatzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beitragssatzentwicklung auswirken?