Finanzierung verfassungsfeindlicher Organisationen mit vom Verfassungsschutz für V-Leute bereitgestellten Mitteln und gesetzliche Regelung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wo finde ich im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes, der am 25. März 2015 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, die ausdrückliche Regelung, dass mit dem Geld, das V-Leute vom Verfassungsschutz erhalten, keine Finanzierung verfassungsfeindlicher Organisationen erfolgen darf, wie der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, in der Fragestunde vom selben Tag auf meine Frage angab: "Zur letzten Frage will ich sagen, dass ausdrücklich geregelt ist, dass mit dem Geld keine Finanzierung dieser verfassungsfeindlichen Organisationen erfolgen darf" (Plenarprotokoll 18/96), und wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls, dass eine solche Regelung im Gesetzentwurf fehlt und darüber hinaus über Ausnahmen eines Verbleibens im Einsatz von V-Leuten, die der Begehung von Straftaten "erheblicher Bedeutung" verdächtig sind, die Behördenleitung entscheide, ohne dass im Gesetzentwurf irgendwelche Kriterien oder Beschränkungen einer solchen Entscheidung genannt werden?