Finanzierung nicht-ärztlicher Leistungen der Sozialpädiatrischen Zentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Finanzierung sogenannter nichtärztlicher Leistungen der Sozialpädiatrischen Zentren, soweit sie über Diagnostik und die Erstellung des Behandlungsplans hinausgehen, bundesgesetzlich klarzustellen, um die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 29. Juni 2011 – Az.: B 6 KA 34/10 R) umzusetzen, und welche Lösungsvorschläge sieht sie vor?<br /> <br /> Würde die Anpassung des § 43a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch die Einfügung "im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung" sowie in Absatz 2 durch die Einfügung "und in ermächtigten Sozialpädiatrischen Zentren nach § 119 SGB V" eine ausreichende Klarstellung hinsichtlich der Finanzierung nichtärztlicher sozialpädiatrischer Leistungen darstellen, und wenn ja, bis wann könnte eine solche Anpassung vorgenommen werden (vgl. Frage 91)?