Finanzierung eines Hausnotrufsystems für alleinstehende SGB-II-Leistungsbezieher mit Epilepsie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für die Fälle alleinstehender Beziehender von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die ein ärztliches Attest bezüglich epileptischer Anfälle (mit möglicher Todesfolge) haben (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 17/13991), aber kein Hausnotrufsystem als Pflegehilfsmittel gemäß § 40 des Elften Buches Sozialgesetzbuch finanziert bekommen und eine Übernahme des Mehrbedarfs nach § 21 SGB II für den Kauf oder die Miete eines Hausnotrufgeräts ebenfalls nicht erfolgt (bitte begründen)?