Finanzierung einer Verbesserung der sogenannten Mütterrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, dass für die Finanzierung einer teilweisen Verbesserung der so genannten Mütterrenten, also um einen Entgeltpunkt höhere Rentenanwartschaften für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, keine zusätzlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt notwendig wären und zudem die Rentenbeiträge nicht steigen würden, oder teilt sie die Auffassung, dass nach Aufbruch der Rücklagen der Rentenversicherung entweder Beitragsmittel oder Steuermittel für die Finanzierung dieser Ausgaben notwendig wären?