Finanzierung einer Verbesserung der sogenannten Mütterrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie würde sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Finanzierung eines zusätzlichen Entgeltpunkts für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern (sog. Mütterrente) aus Beitragsgeldern der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren (bitte einzeln aufschlüsseln bis 2020) auf die Nachhaltigkeitsrücklage und den Beitragssatz auswirken, und würde eine solche Finanzierung tatsächlich dazu führen, dass die Reserven der Rentenversicherung bereits 2016 bzw. 2017 aufgebraucht wären und dadurch ein Beitragssatzanstieg sowie ein dauerhaft um 0,7 Prozentpunkte höherer Beitragssatz droht, wovor der Deutsche Gewerkschaftsbund und andere eindringlich warnen?