Finanzierung einer Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch soll der Anteil der Mittel der am Haushalt 2020 beschlossenen zusätzlichen 800.000 Euro für die Errichtung der Monitoringstelle zur Umsetzung des Artikels 10 der Istanbul-Konvention und der Weiterentwicklung von Strukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels beim Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. sowie zur Errichtung diesbezüglicher ressortübergreifender Koordinierungsmechanismen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. sein, und wie hoch soll der Anteil dieser Mittel für die Einrichtung der "ressortübergreifenden Koordinierungsmechanismen beim BMFSFJ" sein (vgl. Arbeitsunterlage Haushaltsausschuss TOP 32 vom 12. November 2019, Bundestagsdrucksache 19/5085)?