Finanzierung des Striegistalradwegs zwischen Hainichen und der Gemeinde Schlegel entlang der B 169
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang und Zeitraum stellt sich die Finanzierung des entlang der B 169 als bundesstraßenbegleitender Radweg eingestufte Teil des Striegistalradweges zwischen der Stadt Hainichen und der Gemeinde Schlegel bzw. Berbersdorf durch den Bund nach im Jahr 2013 erfolgter Prüfung im damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dar, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Radweg als bundesstraßenbegleitend eingestuft und somit auch vom Bund finanziert werden kann?