Finanzierung des Projektes BW B311n/B313 Mengen - Engelswies
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Einstufung des Projektes Nr. 121 BW B311n/B313 Mengen–Engelwies (mit den beiden Teilprojekten) in den vordringlichen Bedarf des Fernstraßenausbaugesetzes die Finanzierung des Projektes (und hier insbesondere der Nordtrasse über Sigmaringen) bereits gesichert ist (vgl. Schwäbische Zeitung: "Die Finanzierung für die Nordtrasse steht bereits" vom 14. Dezember 2016), und wie ist die Finanzierung der im Fernstraßenausbaugesetz mit Bedarfen festgelegten Projekte – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung wiederholt mitgeteilt hat, dass aus der Projekteinstufung gerade keine unmittelbare Finanzierungsplanung erfolgt (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 18/8406) und "in jedem Haushaltsjahr […] [die] Ausgaben für in diesem Jahr fertig zu stellende, fortzuführende laufende und neu zu beginnende Investitionen veranschlagt" werden (siehe Bundestagsdrucksache 18/10171) – geregelt?