Finanzierung des Lkw-Flottenerneuerungsprogramms über das EU-Wiederaufbauprogramm Next Generation EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Nutzung des EU-Wiederaufbauprogramms Next Generation EU zur Re-/Teilfinanzierung für das Lkw-Flottenerneuerungsprogramm (Umfang: 1 Mrd. Euro) mit dem verpflichtenden ,,Do-no-harm-Prinzip" vereinbar, und welchen konkreten Klimaschutzbeitrag (in Millionen Tonnen CO2 -Äquivalente) soll das Flottenerneuerungsprogramm im Bereich schwerer Nutzfahrzeuge in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils erbringen?