Finanzierung des islamistischen Ex-V-Manns Irfan Peci durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft die Aussage in der Buchveröffentlichung "Der Dschihadist" des islamistischen Ex-V-Mannes I. P. des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu, das BfV habe ihn, der islamistische Werbe- und Terrorbotschaften im Internet verbreitete, damit bezahlt, dass ihm Prostituierte zugeführt, monatlich bis zu 3 000 Euro Lohn plus Boni, Miete nebst Spesen und "Extrageld" gezielt zum Unterstützen terroristischer Organisationen durch Spenden gegeben wurden (vgl. www.heute.de "Ex-V-Mann des Verfassungsschutzes bricht sein Schweigen" vom 28. Mai 2015; stern vom 28. Mai 2015), und inwieweit trifft es zu, dass das BfV dem V-Mann zu Straflosigkeit bzw. zur Verschleierung seiner Straftaten verhalf, etwa seine Haftentlassung aus der Justizvollzugsanstalt Nürnberg veranlasste, und, nachdem er im Sommer 2010 einen US-Soldaten am Berliner Bahnhof Friedrichstraße zusammengeschlagen hatte, veranlasste, dass die zuständigen Berliner Strafverfolgungsbehörden dies bis heute nicht ahndeten (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 27. Mai 2015)?