Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, die verbleibenden Reformbedarfe zur Sicherstellung einer adäquaten Finanzierung der Psychotherapeut*innen-Weiterbildung umzusetzen – insbesondere im Hinblick auf die Unterfinanzierung der Weiterbildungsambulanzen hinsichtlich Supervision, Selbsterfahrung und Vermittlung spezifischer Fachkenntnisse sowie die Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, MVZ und Kliniken?