Finanzierung der Umsetzung der Psychiatrie-Personalverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im PsychVVG (Kabinettsentwurf) angeführten 60 Mio. Euro zusätzlicher jährlicher Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung ausreichend sind, um die geforderte "umfassende Umsetzung der Psych-PV" in psychiatrischen Einrichtungen zu finanzieren, und auf welcher Berechnungsgrundlage basiert diese Annahme (bezogen auf den aktuellen Umsetzungsstand der Psych-PV)?