Finanzierung der Übernahme des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege und erforderliche Gesetzesänderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann soll die von der Bundesregierung angekündigte Regelung der Übernahme einer auf eine Übergangszeit von drei Jahren befristeten Finanzierung auch des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege durch die BA umgesetzt werden, und in welcher Form sind dabei gegebenenfalls auch Änderungen in den Gesetzen über die Berufe in der Altenpflege bzw. Krankenpflege vorgesehen (geplante Änderungen bitte aufführen)?