Finanzierung der solidarischen Lebensleistungsrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass nach der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017 im Kapitel 1102, Titelgruppe 01, Titel 636 12 (Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssysteme in die Rentenversicherung) durch die stufenweise Rückführung des Wanderungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung um 180 Millionen Euro die Finanzierung der solidarischen Lebensleistung somit überwiegend aus Beitragsgeldern der allgemeinen Rentenversicherung erfolgen soll, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Maßnahme vor dem Hintergrund, dass es sich bei der solidarischen Lebensleistungsrente um eine Leistung handelt, die nicht auf Vorleistungen der Versicherten beruht, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit dem Ziel der Armutsvermeidung, und somit folgerichtig aus Steuermitteln zu finanzieren ist?