Finanzierung der Reform des libyschen Grenzmanagements im Rahmen der Afrika-Nothilfe der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung über ein neues EU-Projekt bekannt, in dem die libysche Marine bzw. die zu ihr gehörende "Küstenwache" 45 Millionen Euro erhält, von denen 35 Millionen Euro von den Visegrad-Staaten Polen, Ungarn, Tschechische Republik Slowakei getragen werden ("Italy strengthens Libya accord", ANSA vom 26. Februar 2019), wozu es heißt, dass die Mittel für eine Reform der am Grenzmanagement beteiligten Behörden inklusive der Seenotrettung verwendet werden sollen, und inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung üblich oder überhaupt möglich, Mittel, die von einzelnen Staaten in den Nothilfefonds der Europäischen Union Stabilität und Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und Vertriebener in Afrika (EUTF für Afrika) eingezahlt werden, an eine bestimmte Verwendung (in diesem Falle die Ausstattung einer Teilstreitkraft bzw. ihrer "Küstenwache") zu binden?