Finanzierung der Luca-App
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe werden durch den Bund Aufwände im Zusammenhang mit der Nutzung der luca-App übernommen (siehe Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz – MPK – vom 3. März 2021 "Die Finanzierung des Backends sowie der Anschaffung und des Betriebes des ausgewählten und beauftragten Systems erfolgt für die kommenden 18 Monate durch den Bund." www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63dB817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1, bitte Rechtsgrundlage und Höhe der Kosten getrennt für alle potentiellen Kostenpositionen, wie Lizenzen, Backend, Schnittstellen, SMS-Kosten, Anschaffung und Betrieb von Hardware usw. angeben)? <br /> <br /> Für welche Kostenpositionen schließt der Bund eine Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der luca-App aus, und warum (bitte ausführlich begründen, da widersprüchliche Informationen im Umlauf sind; siehe z. B. https://fragdensta at.de/anfrage/kosten-fur-die-luca-app/nachricht601467 und Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29333)?