Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bzw. ab wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung (zwischenzeitlich) sichergestellt und für die Städte und Gemeinden rechtssicher nutzbar vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung aus dem Bundeshaushalt 2024 gestrichen wurde und nach den Äußerungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz nun über eine Änderung zum Finanzausgleichsgesetz über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer gesichert werden soll?