Finanzierung der Kindererziehungszeiten und Expertise der "Deutschen Rentenversicherung Bund" zu den Reformvorschlägen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung vom 3. April 2013 auf meine Schriftlichen Fragen 49 und 50 auf Bundestagsdrucksache 17/12984 frage ich die Bundesregierung, ob es auch für die Zukunft zutrifft, dass Ausgaben für Kindererziehungszeiten durch Steuermittel gedeckt sind, oder soll auf die Reserven der Rentenversicherung zurückgegriffen werden?<br /> <br /> Wie hoch ist die Differenz zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve der Rentenversicherung und ihrem aktuellen Stand, und wie lange würde diese überfließende Reserve ausreichen, um 13 Mrd. Euro p. a. für die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten zu finanzieren?<br /> <br /> Sind die Verantwortlichen der Deutschen Rentenversicherung Bund im Vorfeld der öffentlichen Äußerungen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu diesem Thema um ihre Expertise gebeten worden?