Finanzierung der Integrationsfachdienste in den einzelnen Bundesländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Informationen vor, nach denen die Finanzierung von Vermittlungsstellen in Integrationsfachdiensten (IFD), z. B. in Schleswig-Holstein, nicht mehr durch das Integrationsamt erfolgt, sondern die IFD diese Stellen durch Aufträge der Reha-Träger refinanzieren müssen, und teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine rein wirtschaftlichkeitsorientierte Praxis der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen den Auftrag des Gesetzes aus § 109 ff. SGB IX nicht vollumfänglich umzusetzen vermag?