Finanzierung der Entgeltersatzleistungen im Rahmen einer Bildungszeit bzw. -teilzeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass Entgeltersatzleistungen im Rahmen einer Bildungs(teil)zeit nicht steuerfinanziert, sondern über Beiträge der Arbeitslosenversicherung gedeckt werden sollen, obwohl aufgrund der meiner Auffassung nach nicht ausreichend definierten Vorgabe eines "hinreichenden Arbeitsmarktbezugs" auch rein individuelle bildungspolitische Ziele erfüllt werden können (www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/weiterbildungsgesetz.html)?