Finanzierung der Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen aus Mitteln des Konjunkturprogramms II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es möglich, die Beseitigung derjenigen Winterschäden an kommunalen Straßen, die zu erhöhten Lärmwerten führen, aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes bzw. des Lärmsanierungsanteils aus dem Konjunkturprogramm II zu finanzieren, und auf welche rechtliche Grundlage bzw. rechtlich verbindlich fixierte Aussagen und Erläuterungen, die späteren Überprüfungen der Maßnahmen durch die Rechnungshöfe standhalten, können sich die Bundesländer hierbei berufen?