Finanzierung der Beseitigung des Bahnübergangs Sengenthal-Süd
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher rechtlichen Grundlage sieht es der Bund für notwendig an, für die Beseitigung des Bahnübergangs Sengenthal-Süd prognostizierte Kosten von 15,3 Mio. Euro aus dem Etat des Bundes zu bezahlen (vgl. Antwort des Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 19/16423), und inwiefern fanden mit dem Eigentümer des Bahnanschlusses Gespräche oder Verhandlungen statt, die Kosten anderweitig zu bewerkstelligen?