Finanzierung bestimmter Bauabschnitte der A 94
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wenn die Planfeststellung bei den Bauabschnitten mit der Kategorie "Vordringlicher Bedarf" der A 94 zwischen Marktl/Simbach und Simbach/ West-Kühstein sowie West-Kühstein/Ering (Inn) abgeschlossen ist, werden diese gleichbedeutend mit der Kategorie "Vordringlicher Bedarf und Engpassbeseitigung" finanziert, oder müssen diese in der Finanzierung warten, bis die 144 Projekte mit dem Zusatz "Engpassbeseitigung" finanziert sind?