Finanzierung atomkraftbezogener Projekte durch die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung und ausgehend vom letzten Stand der Verhandlungen im Rat der Europäischen Union die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, wenn sie letztendlich die Einstufung der Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit erlaubt, zu einer unbeabsichtigten Erhöhung der Finanzierung atomkraftbezogener Projekte durch deutsche Anleger führen, und erwartet die Bundesregierung in diesem Falle eine Zunahme bzw. Beschleunigung des Baus von Atomkraftwerken in Nachbarländern?