Finanzielle Zuwendungen an Nachrichtendienste des Bundes seit 1985
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben Nachrichtendienste des Bundes seit 1985 entgegen den Vorgaben auch des Deutschen Bundestages (vgl. Bundestagsdrucksachen 10/4253 und 10/4257) ihre Ausgaben teils aus anderen als Bundessteuermitteln bestritten, etwa durch ergänzende Zuwendungen privater Dritter oder aus sogenannten Briefkastenfirmen (gemäß der Definition in der Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2016 auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/8659, und wie lauten – bejahendenfalls – die Einzelheiten (Dienst, Jahr, Zuwender, Betrag, Zweck)?